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   BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 2138/96   

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https://dejure.org/1996,10428
BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 2138/96 (https://dejure.org/1996,10428)
BVerfG, Entscheidung vom 07.11.1996 - 2 BvR 2138/96 (https://dejure.org/1996,10428)
BVerfG, Entscheidung vom 07. November 1996 - 2 BvR 2138/96 (https://dejure.org/1996,10428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1; StPO § 206a
    Keine Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Verfahrenseinstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 2138/96
    Im übrigen kann eine überlange Verfahrensdauer allenfalls in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ein Verfahrenshindernis von Rechtsstaats wegen begründen (vgl. BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, 967 ; offengelassen in BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 14. Februar 1979 - 1 BvR 296/78 -, EuGRZ 1979, 363 [364].

    Verfahrensverzögerungen, welche der Beschuldigte selbst, sei es auch durch zulässiges Prozeßverhalten, verursacht, werden in aller Regel nicht geeignet sein, die Feststellung einer seine Rechte verletzenden überlangen Verfahrensdauer zu begründen (BVerfG, NJW 1984, S. 967 ).

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 2138/96
    Dem vorzugreifen, ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 8, 222 [227 f.]).

    Durch den weiteren Fortgang des Strafverfahrens entsteht dem Beschwerdeführer kein schwerer und unabwendbarer Nachteil, der eine Entscheidung vor Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG ) gebietet (vgl. BVerfGE 1, 69 [69 f.]; 8, 222 [226]).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 2138/96
    Der Sinn des Ausschlusses der Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen liegt darin, daß Verfassungsverstöße noch mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden können (vgl. BVerfGE 21, 139 [143]).
  • BVerfG, 24.10.1951 - 1 BvR 178/51

    Begriff des schweren und unabwendbaren Nachteils i.S. von § 90 Abs. 2 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 2138/96
    Durch den weiteren Fortgang des Strafverfahrens entsteht dem Beschwerdeführer kein schwerer und unabwendbarer Nachteil, der eine Entscheidung vor Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG ) gebietet (vgl. BVerfGE 1, 69 [69 f.]; 8, 222 [226]).
  • FG Saarland, 24.10.1980 - I 296/78
    Auszug aus BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 2138/96
    Im übrigen kann eine überlange Verfahrensdauer allenfalls in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ein Verfahrenshindernis von Rechtsstaats wegen begründen (vgl. BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, 967 ; offengelassen in BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 14. Februar 1979 - 1 BvR 296/78 -, EuGRZ 1979, 363 [364].
  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 296/78
    Auszug aus BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 2138/96
    Im übrigen kann eine überlange Verfahrensdauer allenfalls in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ein Verfahrenshindernis von Rechtsstaats wegen begründen (vgl. BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, 967 ; offengelassen in BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 14. Februar 1979 - 1 BvR 296/78 -, EuGRZ 1979, 363 [364].
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